ArbG Kiel: Corona und selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit

Das Arbeitsgericht Kiel hat entschieden, dass eine angeordnete Quarantäne den Entgeltfortzahlungsanspruch auch dann nicht ausschließt, wenn der Arbeitnehmer in ein Hochrisikogebiet reist und sich dort mit Corona infiziert, sofern die Inzidenz im Heimatland ähnlich hoch ist. Insbesondere ist der Entgeltfortzahlungsanspruch nicht wegen eines groben Verstoßes gegen das Eigeninteresse ausgeschlossen. Das Gericht verweist insoweit auf die Wertung des § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG. Bei gleich hohen Inzidenzen am Urlaubsort und im Heimatland unterfalle das Risiko einer Infektion dem allgemeinen Lebensrisiko.

ArbG Kiel, Urteil vom 27.06.2022 – 5 Ca 229 f/22, BeckRS 2022, 17005