ArbG Siegburg: „Krankfeiern“ rechtfertigt fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Siegburg hat entschieden, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, wenn eine Arbeitnehmerin sich bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank meldet und währenddessen an einer „Wild Night Ibiza Party teilnimmt. Das Arbeitsgericht Siegburg sah den wichtigen Kündigungsgrund darin, dass die Klägerin über ihre Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört habe. Hieran ändere auch die ärztliche Krankschreibung nichts, da die Klägerin den Beweiswert der AU-Bescheinigung selber dadurch erschüttert habe, dass sie Partyfotos postete.

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 16.12.2022 – 5 Ca 1200/22, NRWE