Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass eine mündliche Einstellungszusage ein Arbeitsverhältnis begründen kann, wenn eine Verständigung über Wochenarbeitszeit, Anzahl der Urlaubstage sowie monatliches Entgelt getroffen wurde. Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem ein Berufskraftfahrer während eines Vorstellungsgespräches eine Einstellungszusage erhielt, wenige Tage später jedoch per SMS durch seinen Arbeitgeber informiert wurde, dass man sich anders entschieden habe. Der Fahrer bot daraufhin seine Arbeitsleistung schriftlich an und klagte seinen Anspruch gerichtlich ein. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass der Berufskraftfahrer einen Anspruch auf Lohnausfall habe, da ein Arbeitsvertrag zustande gekommen sei.
LAG Hamm, Urteil vom 30.06.2022 – 8 Sa 40/22, NRWE