In der Zeitschrift MultiMedia und Recht ist ein neuer Aufsatz von Dr. Bernd Lorenz zu dem Thema „Das Recht auf ein analoges Leben“ (MMR 2022, 935-940) erschienen. Dr. Lorenz fordert die Anerkennung eines neuen Grundrechts.
Wer mit dem Internet nicht umgehen kann oder will, muss die Möglichkeit haben, auf analogem Wege am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb müssen Behörden und Unternehmen weiterhin zumindest eine analoge Lösung bereithalten. Diese kann darin bestehen, dass Privatpersonen persönlich vorsprechen können, um ihr Anliegen erledigen zu können oder ihr Anliegen per herkömmlicher Briefpost oder per herkömmlichem Telefon erledigen können.
Eine Abschaffung des Bargeldes wäre verfassungswidrig. Ebenso verstößt es gegen das Recht auf ein analoges Leben, wenn das Bargeld zwar nicht abgeschafft wird, man aber in Geschäften und öffentlichen Einrichtungen nicht mehr bar bezahlen kann.
Wer als Privatperson nicht im Internet genannt werden will, hat selbstverständlich das Recht, dass sein Name dort nicht veröffentlicht wird. Jede Privatperson kann selber darüber entscheiden, ob ihr Name im Internet genannt werden darf oder nicht.