In der Zeitschrift Kommunikation & Recht ist ein neuer Aufsatz
von Dr. Bernd Lorenz zu dem Thema „Rechtsverletzungen von Privatpersonen
durch 3D-Druck?“ erschienen (K&R 2022, 325-330).
3D-Drucker sind inzwischen preislich erschwinglich geworden und
finden auch in Privathaushalten eine immer weitere Verbreitung. Der
Aufsatz geht der Frage nach, ob das Drucken von dreidimensionalen
Gegenständen durch Privatpersonen mittels 3D-Druckern eine Patent-,
Gebrauchsmuster-, Design-, Geschmacksmuster-, Marken-, Urheberrechts-
oder Wettbewerbsverletzung oder eine Verletzung von
Geschäftsgeheimnissen darstellt.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Rechtsverletzungen regelmäßig
nicht vorliegen, wenn Privatpersonen dreidimensionale Gegenstände zu
privaten Zwecken vervielfältigen. Bei urheberrechtlich geschützten
Gegenständen kann es Privatpersonen aber untersagt sein, Vorlagen aus
dem Internet herunterzuladen und für den 3D-Druck zu verwenden.