BAG: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung verändert die Beweislast nicht
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zeiterfassung nichts an der Darlegungs- und Beweislast bezüglich geleisteter