FAQ zu Kartenausschnitten im Internet
Häufig gestellte Fragen zur Verwendung von Kartenausschnitten im Internet
Rechtsanwalt Dr. Lorenz ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Hier beantwortet er die wichtigsten Fragen zu Kartenausschnitten im Internet:
1. Sind Kartenausschnitte urheberrechtlich geschützt?
Stadtpläne, Freizeitkarten, Umgebungskarten und anderes Kartenmaterial sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG). Die Urheberrechte an der Karte hat der Kartograf.
2. Darf man Kartenausschnitte auf der eigenen Website veröffentlichen?
Für die Veröffentlichung der Kartenausschnitte auf der eigenen Website ist eine Einwilligung des Rechteinhabers erforderlich. In der Regel wird diese nur gegen Entgelt erteilt. Den entgeltlichen Erwerb eines Nutzungsrechts bezeichnet man als Lizenz. Erforderlich ist folglich der Erwerb einer Lizenz für die Veröffentlichung des Kartenausschnitts.
3. Was ist, wenn man den Kartenausschnitt ohne Lizenz veröffentlicht?
Es liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Der Rechteinhaber hat das ausschließliche Recht die Karte im Internet öffentlich zugänglich zu machen (§ 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UrhG). Der Rechtsverletzer kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden (§ 97 UrhG).
4. Wie hoch ist der Schadensersatz für die rechtswidrige Veröffentlichung eines Kartenausschnitts?
Der Schadensersatz wird in der Regel nach einer fiktiven Lizenzgebühr berechnet. Dies ist der Betrag, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er vorher eine Erlaubnis zur Nutzung des Kartenausschnitts eingeholt hätte (§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG).
Zur fiktiven Lizenzgebühr folgende Übersicht aus der Rechtsprechung:
- LG München I, Urteil vom 04.06.2014 – 21 S 25169/11, JurPC Web-Dok. 140/2014
Fiktive Lizenzgebühr von 1.620,00 € für eine Karte im DIN A4-Format
- AG Bielefeld, Urteil vom 12.09.2013 – 42 C 58/13, JurPC Web-Dok. 202/2013
Fiktive Lizenzgebühr von 100,00 € für einen qualitativ schlechten Kartenausschnitt
- LG Berlin, Urteil vom 30.04.2013 – 16 S 15/11, ZUM-RD 2013, 549
Fiktive Lizenzgebühr von 2.020,00 € für eine Karte der Größe DIN A4 bis DIN A3 (750 x 791 Pixel)
- AG Charlottenburg, Urteil vom 20.11.2012 – 225 C 196/12, JurPC Web-Dok. 11/2014
Fiktive Lizenzgebühr von 1.220,00 € für eine Karte der Größe 512 x 495 Pixel
- AG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2012 – 50 C 4382/11, JurPC Web-Dok. 8/2014
Fiktive Lizenzgebühr von 1.620,00 € für eine Karte
- LG Hamburg, Urteil vom 28.08.2012 – 310 O 47/12, ZUM-RD 2013, 552
Fiktive Lizenzgebühr von 1.620,00 € für eine Karte der Größe DIN A4
- AG Stuttgart – Bad Cannstatt, Urteil vom 10.07.2012 – 2 C 3327/11, JurPC Web-Dok. 7/2014
Fiktive Lizenzgebühr von 600,00 € für eine Karte im Format DIN A5
- AG Charlottenburg, Urteil vom 06.07.2012 – 206 C 26/12
Fiktive Lizenzgebühr von 1.620,00 € für eine Karte der Größe DIN A5 bis DIN A4
- LG Berlin, Urteil vom 20.04.2012 – 15 S 9/11
Fiktive Lizenzgebühr von 1.220,00 € für eine Karte der Größe DIN A6 bis DIN A5 (595 x 420 Pixel)
- AG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2012 – 57 C 9017/09, JurPC Web-Dok. 5/2014
Fiktive Lizenzgebühr von 2.020,00 € für einen DIN A4 bis DIN A3 Ausschnitt (987 x 911 Pixel)
Für die Nutzung unter einer weiteren URL 175,00 € zusätzlich
- KG, Urteil vom 21.03.2012 – 24 U 130/10, MMR 2013, 52 = ZUM-RD 2012, 331 = WRP 2012, 1002
Veröffentlichung von ca. 3.370 Kartenausschnitten im Internet
Fiktive Lizenzgebühr von 1.500,00 € pro Monat
Erhöhung der Lizenzgebühr um 50 % bei fehlender Quellenangabe, wenn die abgeschlossenen Lizenzverträge regelmäßig die Verpflichtung zur Quellenangabe enthalten
- AG München, Urteil vom 31.03.2010 – 161 C 15642/09, ZUM-RD 2011, 37
Fiktive Lizenzgebühr von 820,00 € für die Veröffentlichung eines Kartenausschnitts (DIN A6) im Internet
- LG München I, Urteil vom 19.06.2008 – 7 O 14276/07, juris
Fiktive Lizenzgebühr von 820,00 € für die Veröffentlichung eines Kartenausschnitts (DIN A6) im Internet
- AG Charlottenburg, Urteil vom 08.03.2006 – 207 C 471/05, CR 2006, 712
Fiktive Lizenzgebühr von 872,80 € für die Veröffentlichung mehrerer Kartenausschnitte im Internet
- AG Charlottenburg, Urteil vom 11.04.2005 – 236 C 282/04, ZUM 2005, 578
Fiktive Lizenzgebühr von 200,00 € für eine DIN A4 Kartenkachel und 100,00 € für eine DIN A5 Kartenkachel
5. Gibt es Alternativen zu kostenpflichtigen Kartenausschnitten?
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Karten aus Google Maps in Ihre eigene Website einbinden (siehe Google Maps Hilfe).
Haben Sie Fragen zu Kartenausschnitten im Internet? Dann können Sie sich jederzeit an Dr. Lorenz wenden.