FAQ zur Privatkopie

Häufig gestellte Fragen zum Kopieren von Werken für den privaten Gebrauch

Rechtsanwalt Dr. Lorenz ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Hier hat er die wichtigsten Fragen zur Privatkopie zusammengestellt:

 

1. Was ist die Privatkopie?

Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass man Werke zum privaten Gebrauch kopieren darf. Sie dürfen analoge oder digitale Kopien von Werken zum privaten Gebrauch anfertigen (§ 53 Abs. 1 UrhG).

 

2. Darf man Musik und Filme zum privaten Gebrauch kopieren?

Ja. Musik und Filme dürfen zum privaten Gebrauch kopiert werden. Allerdings dürfen bei der Anfertigung von Kopien keine wirksamen technischen Schutzmaßnahmen umgangen werden (§ 95a UrhG). Ein wirksamer Kopierschutz darf folglich nicht umgangen werden.

 

3. Darf man Musik aus dem Radio oder Internetradio aufnehmen?

Musik aus dem Radio oder Internetradio darf man anhören und aufnehmen. Es gibt spezielle Programme, mit denen man Musik aus Internetradios mitschneiden kann. Eine Übersicht über Internetradios gibt es unter www.surfmusik.de.

 

4. Darf man Musik und Filme in Tauschbörsen herunterladen?

Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen in Tauschbörsen nicht heruntergeladen werden. Die Privatkopie gilt nicht für offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen (§ 53 Abs. 1 S. 1 UrhG). Siehe auch FAQ zum Filesharing.

 

5. Darf man Texte zum privaten Gebrauch kopieren?

Texte können als Sprachwerke urheberrechtlich geschützt sein. Grundsätzlich darf man auch Texte zum privaten Gebrauch kopieren. Eine Ausnahme gilt allerdings für Bücher und Zeitschriften. Diese darf man nicht vollständig kopieren (§ 53 Abs. 4 lit. b UrhG). Bei Büchern und Zeitschriften darf man nur Auszüge kopieren. Es dürfen nicht mehr als 75 – 90 % des Werkes kopiert werden.

 

6. Darf man Musiknoten zum privaten Gebrauch kopieren?

Nein. Musiknoten darf man generell nicht kopieren (§ 53 Abs. 4 lit. a UrhG), auch nicht zum privaten Gebrauch.

 

7. Darf man Software kopieren?

Die Vorschriften zur Privatkopie gelten nicht für Software. Bei Software muss man im Einzelfall unterscheiden:

  • Freeware, Public Domain Software und Open Source Software darf frei kopiert werden.
  • Shareware darf frei kopiert werden und für einen Testzeitraum unentgeltlich genutzt werden.
  • Kommerzielle Software darf man auch zu privaten Zwecken nicht kopieren. Zulässig kann die Anfertigung einer Sicherungskopie sein (§ 69d Abs. 2 UrhG). Die Sicherungskopie ist eine Kopie zu Sicherungszwecken. Sie setzt immer den Erwerb einer Lizenz voraus.

 

8. Setzt die Privatkopie den Besitz eines Originals voraus?

Unproblematisch können Sie eine Kopie anfertigen, wenn Sie ein Original gekauft haben oder sich ausleihen. Von einem Original können immer Privatkopien angefertigt werden.

Die Frage, ob auch die Anfertigung einer Kopie der Kopie zulässig ist, ist umstritten. Nach zutreffender Auffassung kann auch von einer rechtmäßig erstellten Kopie wiederum eine Privatkopie angefertigt werden.

 

Unzulässig ist es allerdings von Raubkopien eine Privatkopie anzufertigen. Für die Anfertigung der Privatkopie darf keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet werden (§ 53 Abs. 1 S. 1 UrhG).

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es den Mitgliedsstaaten nicht erlaubt ist, eine Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Werken aus illegalen Quellen zu erlauben. Nationale Vorschriften, die die Anfertigung von Privatkopien aus unrechtmäßig erstellten Quellen erlauben, sind mit dem Unionsrecht nicht vereinbar.

  • EuGH, Urteil vom 10.04.2014 – C-435/12, InfoCURIA

 

9. Darf man Privatkopien unentgeltlich für Dritte anfertigen?

Ja. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch unentgeltlich durch einen anderen herstellen lassen (§ 53 Abs. 1 S. 2 UrhG). Erstattet werden dürfen nur die reinen Materialkosten wie z.B. die Kosten für den Rohling. Sie können folglich auch Privatkopien für Freunde und Verwandte erstellen.

Haben Sie Fragen zur Privatkopie? Dann können Sie sich jederzeit an Dr. Lorenz wenden.