AG Essen: Insolvenzantrag durch einen Rechtsanwalt nur als elektronisches Dokument

Das Amtsgericht Essen hat mit Beschluss vom 24.05.2022 – 163 IK 66/22, NRWE entschieden, dass ein Insolvenzantrag, der über einen Rechtsanwalt eingereicht wird, nur als elektronisches Dokument eingereicht werden kann.

§ 130d S. 1 ZPO schreibt vor, dass Rechtsanwälte Schriftsätze, Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument dem Gericht zu übermitteln haben. Diese Vorschrift gilt nach § 4 S. 1 InsO auch in Insolvenzverfahren.

Die Verpflichtung des Rechtsanwalts dem Insolvenzgericht den Insolvenzantrag als elektronisches Dokument zu übermitteln, gilt nicht nur, wenn der Rechtsanwalt den Insolvenzantrag für den Schuldner signiert, sondern auch wenn er einen Eigenantrag des Schuldners, der vom Schuldner unterschrieben wurde, dem Insolvenzgericht übermittelt.