Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs spricht dafür, dass Personen, die keine Kunden eines Unternehmens sind, auch keine Bewertungen zu dem Unternehmen abgeben können. Bei anonymen oder pseudonymen Bewertungen von angeblichen Kunden braucht das Unternehmen gegenüber dem Portalbetreiber den Kundenkontakt nur zu bestreiten. Der Portalbetreiber ist dann in der Pflicht zu überprüfen, ob es sich um eine echte Bewertung handelt. Wenn er dies nicht feststellen kann, muss er die Bewertung löschen.
BGH, Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20, BGH-Entscheidungsdatenbank