LG Berlin: Videoüberwachung eines Innenhofs

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass eine Kindertagesstätte einen Innenhof eines Mietshauses, der als Spielplatz dient, nicht Video überwachen darf, wenn dadurch andere Mieter gefilmt werden. Die Mieter haben für die rechtswidrige Videoüberwachung einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO.

LG Berlin, Urteil vom 15.07.2022 – 63 O 213/20, openJur 2022, 18311