LG Hildesheim: Bewertung gegen Gutschein

Das Landgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 28.12.2021 entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, Kunden einen Gutschein dafür anzubieten, dass sie eine ehrliche Bewertung über das Unternehmen im Internet abgeben.

Wenn eine Bewertung im Internet erkauft wurde, muss das Unternehmen deutlich darauf hinweisen. Gekaufte Bewertungen dürfen ohne einen entsprechenden Hinweis nicht veröffentlicht werden.

Ein Unternehmen darf seinen Kunden deshalb auch nicht einen 50,00 € – Gutschein dafür anbieten, dass diese eine faire und ehrliche Bewertung über das Unternehmen abgeben, ohne darauf hinzuweisen, dass der Kunde einen Gutschein erhalten hat. Denn die ausgelobte Belohnung kann dazu führen, dass die Kunden eher positive als negative Bewertungen abgeben.

LG Hildesheim, Urteil vom 28.12.2021 – 11 O 12/21, WRP 2022, 512