Das OLG Hamm hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem es zu einem Datenschutzverstoß in einem Impfzentrum gekommen war.
Versehentlich hatte das Impfzentrum eine Excel-Datei, die personenbezogene Daten von ca. 13.000 Patienten enthielt, per E-Mail an ca. 1.200 Empfänger versandt. Die Excel-Datei enthielt den Namen und die Anschrift der Patienten und wann und mit welchem Impfstoff sie geimpft werden sollten.
Ein Patient klagte auf Zahlung eines Schmerzensgeldes. Das OLG Hamm sprach ihm allerdings nur 100,00 € zu.
OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2023 – 11 U 88/22, NRWE