OLG Nürnberg: Berücksichtigung neu hinzu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Das OLG Nürnberg hatte sich in seinem Urteil vom 07.11.2022 mit der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Problematik zu beschäftigen, ob in einem Nachprüfungsverfahren (nach einem erfolgten unbefristeten Anerkenntnis des Berufsunfähigkeitsversicherers) diesem die Möglichkeit zu gewähren ist, den Versicherungsnehmer auf eine Tätigkeit zu verweisen, die er in Folge einer nach Anerkennung der Leistungspflicht vollzogenen Umschulung oder Weiterbildung nunmehr ausübt.

Dies hat das OLG Nürnberg für den vorliegenden Fall bejaht, da die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen weder im Zusammenhang mit der Definition der Berufsunfähigkeit noch hinsichtlich des Nachprüfungsverfahrens auf Kenntnisse und Fähigkeiten des Versicherungsnehmers abgestellt haben. Insoweit kommt es nur darauf an, ob der neue Beruf der bisherigen Lebensstellung entspricht und der Versicherungsnehmer gesundheitlich im Stande war, den Verweisungsberuf in einem die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließenden Grad auszuüben.

Da diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall gegeben waren, war es dem Berufsunfähigkeitsversicherer nicht verwehrt, im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens die Entscheidung zu treffen, dass zukünftig Leistungen von ihm nicht mehr getätigt werden.

OLG Nürnberg, Urteil vom 07.11.2022 – 8 U 2115/20, Bayern.Recht