Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist größtenteils dem Zivilrecht, genauer dem besonderen Schuldrecht, zuzuordnen, enthält aber auch zahlreiche öffentlich-rechtliche Normen. Aus Sicht des Gesetzgebers ist eine eigenständige Regelung der Materie neben dem allgemeinen Vertragsrecht notwendig, da der Arbeitgeber regelmäßig eine deutlich stärkere Verhandlungsposition besitzt und sich der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag in eine soziale Abhängigkeit begibt, so dass die grundsätzlich bestehende Vertragsfreiheit stark zum Schutz der Arbeitnehmer eingeschränkt werden muss. Darüber hinaus wird das Arbeitsrecht in besonderem Maße von höchtsrichterlicher Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestimmt.

Das Arbeitsrecht wird in die Unterbereiche Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht gegliedert. Beim Individualarbeitsrecht geht es um das Zustandekommen des Arbeitsvertrages, die hieraus für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehenden Pflichten, um Störungen des Arbeitsvertrages sowie um die Beendigung des Arbeitsvertrages, welches meist durch Kündigung erfolgt. Im Kollektivarbeitsrecht geht es insbesondere um das Tarifvertragsrecht sowie um das Betriebsverfassungsrecht, also Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Aufgrund der inzwischen komplexen und zahlreichen gesetzlichen Regelungen auf diesem Gebiet ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber anwaltliche Hilfe unverzichtbar geworden. Auch ein Betriebsrat kann die Interessen der Belegschaft nur in Kenntnis der aktuellen Rechtslage angemessen vertreten.

Wir sind für Sie insbesondere auf den folgenden Gebieten tätig:

für Arbeitnehmer:

  • Kündigungsschutzklagen (siehe FAQs zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses),
  • Aushandeln von Abfindungen,
  • Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, wie z. B. Abmahnungen, und Änderungskündigungen;

für Arbeitgeber:

  • Entwickeln und Prüfen von Arbeitsverträgen,
  • Vorbereitung von notwendigen Kündigungen,
  • Begleitung im Kündigungsschutzverfahren,
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat und
  • Vertretung im Beschlussverfahren;

für den Betriebsrat:

  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber,
  • Vertretung im Beschlussverfahren.

Besuchen Sie auch unsere spezielle Webseite zum Arbeitsrecht unter https://arbeitsrecht-essen.nrw.

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