AG Hamburg-St. Georg: Beschlussfähigkeit nach § 25 Abs. 1 WEG neuer Fassung
Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung gemäß § 25 Abs. 1 WEG in der Fassung vom 1.12.2020 Nach der Neuregelung des Wohnungseigentumsrechts ist eine ordnungsgemäß einberufene Wohnungseigentümerversammlung immer