AG Bonn: Es bleibt dabei: sollen Aufträge vergeben werden, müssen grundsätzlich drei Angebote eingeholt werden
Dass grundsätzlich für eine Auftragsvergabe drei Angebote vorliegen müssen, weiß inzwischen jeder WEG-Verwalter und jeder Wohnungseigentümer. Dies entspricht ständiger Rechtsprechung. Ausnahmen werden gemacht, wenn es