FG Köln: Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen sind steuerpflichtig
Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies entschied das FG Köln mit Urteil vom 25.11.2021