BGH: Wirkung der Schonfristzahlung auf eine neben der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung
Wenn Mieter mit ihrer Miete in Zahlungsverzug geraten, haben Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Die Mieter wiederum haben die Chance, selbst oder