BGH: Keine außerordentliche Kündigung bei Verzug mit der Leistung einer Bankbürgschaft als vereinbarte Mietsicherheit
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil aufgezeigt, welchen Unterschied eine Barkaution zu einer Bankbürgschaft ausmacht, wenn der Mietvertrag fristlos gekündigt werden soll. Dem lag folgender